Hallennutzung nur für 3G-Berechtigte

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Das Betreten der beiden Sporthallen Jahrtausendhalle und Hochtaunushalle ist ab sofort nur noch geimpften, genesenen und aktuell negativ getesteten Personen gestattet. In einer Allgemeinverfügung vom 20.8.2021 hat das Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises diese Anweisung in Anbetracht der steigenden Inzidenzen dem Verein bekanntgegeben und ihn angehalten, nur unter Berücksichtigung dieser Vorgaben den Sportbetrieb dort durchzuführen. Die Sportlerinnen und Sportler, die die Voraussetzungen des § 3 Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen erfüllen, sollten die entsprechenden Nachweise vorlegen können.

Es geht dem Grunde nach für nicht geimpfte und nicht in den letzten 48 Stunden negativ getestete Personen nicht um ein Sportverbot sondern ein Verbot, die Halle zu betreten.